[372] Die Partitur, (Franz. partition) (Musik) diejenige Schrift, in welcher ein Tonstück in allen dazu gehörigen Stimmen dergestalt geschrieben ist, daß diese, jede auf ihrem besondern System und mit ihrem Schlüssel bezeichnet, senkrecht unter einander stehen, so daß man das Tonstück sogleich in allen seinen Stimmen mit einem Blicke übersehen, und der Kenner, ohne es erst gehört zu haben, in Gedanken die Wirkung und den Werth desselben beurtheilen kann. Im Gegensatz der Partitur sagt man: das Stück ist ausgeschrieben, wenn nehmlich jede Stimme einzeln zum Gebrauch dessen, der sie vorträgt, abgeschrieben ist. Die Partitur ist für jeden, der eine Musik aufführt, nothwendig, um die Fehler, die etwa eine einzelne Stimme begehen kann, sogleich zu bemerken, und derselben wo möglich nachzuhelfen, überhaupt das Ganze beisammen zu erhalten.