Die Patentwaren

[378] Die Patentwaren, z. B. Patentschnallen, Patentstrümpfe. In England bekommen gewöhnlich die Erfinder neuer Fabriksartikel Patente (d. h. bekannter Maßen, öffentlich bekannt zu machende obrigkeitliche Schreiben) vom Könige zur ausschließeuden Verfertigung derselben, jedoch nur auf gewisse Jahre, nach deren Ablauf die Verfertigung dieser Artikel und der damit zu treibende Handel jedermann erlaubt wird.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 378.
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