Die Sanction

[45] Die Sanction heißt eigentlich die Kraft und Gültigkeit eines Gesetzes; diese ist vorhanden, sobald das Gesetz von dem Gesetzgeber genehmiget und bekannt gemacht worden ist, sollte auch gleich die Befolgung desselben erst auf einige Zeit hinausgesetzt worden sein. Im weiten und allgemeinen Sinne aber versteht man unter Sanction jede Verordnung, in welcher der Gesetzgeber entweder etwas befiehlt oder verbietet – mithin jedes vorhandene Gesetz.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 45.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: