Ragione

[36] Ragione (sprich Raschione), a. d. Ital. Ragione bedeutet eben so viel als Firma, nehmlich die Unterschrift eines Handlungshauses. Nur der Handlungsherr, oder der an dessen Stelle tretende Geschäftsführer darf sie unterzeichnen. Sie muß bei der Errichtung oder der Veränderung einer Handlung den Cortespondenten eigenhändig bekannt gemacht werden, mit der Bitte, Bemerkung von ihr zu machen. – Firma geben heißt: einem Handlungsbedienten Vollmacht ertheilen, alles bei der Handlung im Namen des Principals auszuführen und zu unterschreiben.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 36.
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