[85]Reassecuranz (im Handlungswesen) ist so viel als Gegen- oder Wiederversicherung. Sie findet start, wenn ein Versicherer das von einem Versicherten übernommene Risico sich wieder von einem andern versichern läßt (s. Assecuranz).
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 85.