[177] Remiß verwechseln, als welches einen Aufschub, Erlaß einer Schuld, eine Nachsicht, oder auch den Nachlaß eines gewissen Theils an der Kaufsumme (Rabar) bedeutet.
Adelung-1793: Verwechseln
Brockhaus-1911: Remis
Herder-1854: Remiß
Pierer-1857: Remiß · Remis