[184] Repressalien, sind Feindseligkeiten, welche ein Staat an den Sachen der Unterthanen eines andern Staats ausüben läßt, weil von diesem vorher Gewaltthätigkeiten an den Sachen oder Unterthanen jenes Staats ausgeübt worden sind, und weil man auf keine andere Art Genugthuung erhalten kann. Hauptsächlich geschieht es in Kriegszeiten, daß man, wenn die Schiffe oder Güter der Unterthanen eines Potentaten weggenommen oder angehalten worden sind, alsdann zur Wiedervergeltung die Schiffe oder die Güter von den Unterthanen des andern confiscirt.