[259] Rheder oder Reeder, ist derjenige, der ein Schiff ausrüstet und damit den Transport der Frachten als ein Hauptgeschäft treibt. Mehrere Rheder können an einem Schiffe Antheil haben; und dann heißen sie Schiffsfreunde oder Mitrheder, die Antheilr selbst aber Schiffsparten. Die Rheder stehn gemeiniglich in einem fünffachen Verhältnisse: 1) unter sich, 2) mit dem Schiffer, 3) mit den Eigenthümern der Ladung, besonders in Absicht der Haverei (siehe Avarie), 4) mit dem Assüradeur (s. Assecuranz), und endlich 5) mit dem Bodmereygeber. (s. Bodmerey.)