Rothweil

[340] Rothweil, eine freie Reichsstadt in Schwaben, am linken Ufer des Neckars, welche ungefähr 4900 Einwohner faßt, bekannt durch das Rothweilische kaiserliche Hofgericht, welches hier von Conrad III. angelegt worden sein soll. Es besteht dieß Gericht, das seine eigne Ordnung, seit 1572 erneuert, besitzt, aus sieben Beisitzern (theils aus dem Adel, theils aus Rathspersonen von Rothweil gewählt) und Einem Erbhofrichter (seit 1687 dem Fürsten von Schwarzenberg), welcher dann wieder einen Vicerichter setzen kann. Die Jurisdiction desselben erstreckt sich auf die Stände des Schwäbischen, Fränkischen und Oberrheinischen Kreises, in so fern diese nicht durch Privilegien, Verjährung oder Vergleiche davon befreit sind. Dieses Gericht, dessen Aufhebung wegen seiner mancherlei Mißbräuche bei den Westphälischen Friedensunterhandlungen [340] und auch nachher in Vorschlag gebracht wurde, hat sich dennoch immerfort erhalten.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 340-341.
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