Sattelhöfe

[59] [59] Sattelhöfe nennt man gewisse Arten von Landgütern, welche zwar nicht die Vorrechte der Rittergüter genießen, aber doch viele Freiheiten und Vorzüge vor den gewöhnlichen Bauergütern haben. Sie kommen besonders in Ober- und Niedersachsen vor, und sind theils solche, die ursprünglich die Rechte adelicher Rittergüter besaßen, nachher aber an nichtadeliche Besitzer kamen und bloß einige jener Rechte beibehielten, theils solche, die zwar Steuern geben, aber doch von Frohneu und Zinsen befreit sind, theils kleinere adeliche Güter, die keinen Antheil an den Versammlungen der Landstände gewähren, oder bloß aus einzelnen Grundstücken ohne ein dazu gehöriges Dorf bestehen. Einige dieser Güter sind auch von Steuern frei, und viele können auch von Bauern besessen werden; jedoch gehen sie nie bei höhern Lehnhöfen sondern bei den Aemtern oder andern niedern Gerichten zu Lehn. Man nennt sie auch sattelfreie Güter; und ihr Name kommt nach der wahrscheinlichsten Meinung von dem Lateinischen Sedes (Sitz oder Wohnsitz eines Adelichen) her, woraus Sedelhof, Sadelhof und zuletzt Sattelhof gemacht worden ist.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 59-60.
Lizenz:
Faksimiles:
59 | 60
Kategorien: