Sinkingfoünd

[293] Sinkingfoünd heißt in England der Ueberschuß, welcher bei der Verminderung der Interessen der Nationalschuld übrig bleibt. Zu Abtragung dieser Interessen, welche Anfangs 6 bis 8 pro Cent austrugen, waren gewisse Fonds angewiesen: sie wurden nach und nach bis auf 3 pro Cent herabgesetzt. Dadurch blieb nun aber von dem, was eigentlich zur Abtragung der 6 bis 8 pro Cent angewiesen war, ein ansehnlicher Ueberschuß, und daraus wurde der sinkende Fond zu Tilgung der Nationalschuld errichtet, der nach und nach zu einem jährlichen Ertrag von 2 Mill. Pf. Sterling anwuchs. So sind von 1717 bis 1774 in den Friedensjahren 25 Millionen abgezahlt worden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 293.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: