[373] Stellionat – ein Wort, das sich aus den Römischen Gesetzen herschreibt – ist 1) im weitläuftigern Sinne: jeder Betrug oder Verfälschung, die in den Gesetzen keinen eignen und besondern Namen hat; 2) im engern Sinne: ein Betrug, der bei Verträgen oder, nach der gewöhnlicher Sprache, im Handel und Wandel begangen wird. Da bei den Römern von jeher die Erbschleicherei gleichsam herrschend war, so waren auch Betrügereien in Ansehung der Testamente besonders gewöhnlich, daher auch sie zuerst durch ein besonderes Gesetz verboten wurden. Man nannte sie mit einem eignen Worte: Verfälschungen (falsa), zum Unterschied von mehrern andern Betrügereien, für die man keine besondern Namen hatte, und die man unter der Benennung Stellionat begriff. Allein da man nach und nach die Verordnung jenes Gesetzes über die Testamentsverfälschungen auch bei Bestrafung des Stellionats zum Grunde legte; so wurden die Benennungen Verfälschung und Stellionat ganz gleichbedeutend. Nur erst in den Pandekten (s. den Art. Corpus Juris) wurde der letztere auf die oben angegebene engere Bedeutung eingeschränkt. Indeß wird in unsern Zeiten unter beiden Verbrechen kein Unterschied gemacht, und bloß die Beschaffenheit des Betrugs und des dadurch entstandenen Schadens dient als Maaßstab der Strafe.