[282] Uso (a. d. Ital. – Franz usance) ist ein Wort, das in Wechselgeschäften häufig vorkommt, und eigentlich eine beliebig angenommene oder durch Gewohnheit bestätigte Frist anzeigt, bis zu welcher der Inhaber eines trassirten Wechsels, außer der Messe, ohne Nachtheil mit Eintreiben der Zahlung anstehen darf. Dieser Uso ist an jedem Orte verschieden, und daher äußerst nöthig, ihn zu kennen. In Sachsen ist gewöhnlich die Verfallzeit Vierzehn Tage nach Sicht (nach Ansicht des Wechsels), also doppelt Uso, 28 Tage; 1½ Uso, 21 Tage etc.