Usurpator

[282] Usurpator (a. d. Lat. usurpare) wird derjenige genennt, der ein Land, ein Gebiet – oder auch sonst Andrer Eigenthum und Vermögen widerrechtlich in Besitz genommen hat, und so lange sich darin zu erhalten sucht, bis er von dem rechtmäßigen Herrn daraus vertrieben wird.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 282.
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