[328]Vidimus (auch a. d. Lat.): wir haben es gesehen. Man benennt in der Gerichtssprache eine unter gerichtlicher Auctorität und deren Zeugniß deßhalb, gefertigte (vidimirte) Abschrift.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 328.