[2]Ab intestato (a. d. Lat.) ist ein Ausdruck, der in juristischer Hinsicht gebraucht wird, umzu bezeichnen, daß einer ohne Testament verstorben ist, und folglich die Erbschaft auf die nächsten rechtmäßigen Erben fällt.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 2.