[6] Accreditirt heißt derjenige, welcher mit einem Creditiv-Schreiben (Vollmacht) seines Principals versehen, an einem andern Orte zu irgend einer Verrichtung beauftragt ist; daher ein accreditirter Minister, welcher an einem andern Hofe ein Geschäft, eine Angelegenheit im Namen seines Hofs betreiben muß.