Ambassadeur

[39] Ambassadeur (a. d. Franz. – spr. Ambassadör) ist ein Gesandter vom ersten Range, Großbotschafter freier und souverainer Staaten und Potentaten. Er ist entweder ordentlicher, oder außerordentlicher Botschafter, welcher letztere blos bei [39] besondern großen und außerordentlichen Angelegenheiten gesendet wird, und den Rang über seinen Collegen, den ordentlichen, hat. Er repräsentirt gewissermaßen, jedoch mit Einschränkungen, die Person seines Principals (Von ihm unterscheidet sich der Envové – s. d. Art.). Daher kommt auch das Wort

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 39-40.
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