Caduk

[170] Caduk (a. d. Lat. caducus) heißt eigentlich verfallen, hinfällig; jedoch in den Rechten, namentlich in dem Lehnrechte hat es die Bedeutung, daß es von solchen unbeweglichen Gütern gesagt wird, welche dem Landes- und Lehnsherrn durch Felonie, Erblosigkeit, oder andere Umstände anheim fallen. – Außerdem heißen caduke Güter solche, welche nicht weiter bebaut werden, welche liegen bleiben; daher auch caduke Schocke (s. d. Art. Schock Th. V. S. 124.).

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 170.
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