[234] Competent (a. d. Lat.) heißt überhaupt, was einem zukömmt, einem gehört – rechtmäßig; daher sagt man: ein competenter Richter über etwas, d. h. ein solcher, dem es vermöge seiner Einsichten und Kenntnisse zukommt, über eine Sache zu urtheilen; daher auch die Competenz, die Befugniß zu etwas etc.