Das Concordat

[235] Das Concordat heißt eigentlich jeder Vertrag; dann aber noch besonders in der Geschichte jeder Vertrag einer weltlichen Macht mit dem Papste über die Vergebung weltlicher Pfründen etc. Gemeiniglich gewannen die Päpste bei Schließung oder bei Erklärung und Anwendung derselben am meisten. – Dies möchte freilich wohl nicht der Fall bei dem zwischen der fränkischen Regierung und Papst Pius VII. (den 10. Sept. 1801) geschlossenen Concordat sein. (S. den Art. Papst in den Nachtr.)

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 235.
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