Das Heergeräthe

[438] Das Heergeräthe bedeutet eigentlich die nöthigen Geräthschaften eines ins Feld ziehenden Soldaten. Bei unsern alten Vorfahren folgten die Söhne nicht allein in die Lehen, sondern auch in die Allodialgrundstücke (s. d. Art. Allodinm i. d. Nachtr.) als Erben; und da nun zugleich die Waffen ein Zubehör der Aecker waren, so behielten auch die Söhne die Waffen, und es gehörten diese sonach zu der blos männlichen Verlassenschaft. Eben daher ist denn auch h. z. T. das Heergeräthe ein gewisser Theil der Verlassenschaft einer Mannsperson, welcher blos auf die nächsten Agnaten männlichen Geschlechts (in der [438] alten Sprache Schwerdtmagen – s. d. Art. – vererbt werden kann. Was dazu gehöre, richtet sich zwar nach eines jeden Orts besondern Staturen, indessen wird nach den sächsischen Rechten das beste Pferd, gesattelt und gezäumt, Harnisch, Schwerdt, tägliche Kleider des Verstorbenen, Heerpfühl, Tischtuch, zwei Becken, ein Fischkessel, eine Handquele und ein Schusselring, oder Dreifuß dazu gerechnet. M. vergl. auch den Art. Gerade i. d. Nachtr.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 438-439.
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