[539]Das Kunkellehen ist soviel als Weiberlehen, (von dem Worte Kunkel, welches im Oberdeutschen den Spinnrocken, oder Rocken bezeichnet) oder Spindellehen, das auch auf die Weiber und ihre Anverwandten fällt.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 539.