[534] Der Kran (Krahn, auch Kranich) ist bei der Schiffahrt, namentlich in den Häfen, ein Hebezeug oder Gerüste, wodurch große Lasten und Güter vom Lande in die Schiffe, und umgekehrt aus den Schiffen aufs Land gehoben werden. Er besteht aus einem aufgerichteten Ständer, über welchen der herausstehende Kranbalken so gelegt ist, daß er auf [534] der Pinne nach den Seiten gewendet werden kann. Ueber diesen Kranbalken geht ein Seil, durch Kloben gezogen, an dessen einem Ende die Last angehängt, das andere aber um eine Welle geschlagen wird, welche durch Räder (Kranräder, Tritträder) sich umtreibt. Mehrentheils sind, besonders in Seestädten, solche Gerüste mit einem Gehäuse und Dache, wie ein kleines Haus, versehen. Eben daher rührt auch