[560]Der Licentiat ist eine gewisse Würde auf Universitäten, welche demjenigen zu Theil wird, der nach überstandenem Examen die Erlaubniß erhält, Doctor zu werden, unterdessen aber die Vorrechte und Vorzüge eines Doctors selbst genießt.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 560.