[306] Der Quatember: dieses Wort ist eigentlich aus den lat. quatuor tempora, vier Zeiten, zusammengezogen, und bezeichnet sonach zuerst soviel als Quartal, oder den vierten Theil des Jahres – daher werden auch in der katholischen Kirche diejenigen Fasten Quatember genannt, welche in den vier [306] Jahreszeiten, und zwar jedesmal drei Tage in der ersten Woche (Mittwoch, Freitag und Sonnabend) gehalten werden –; dann heißt auch der Tag, mit welchem ein solcher Quatember anfängt, und an welchem gewisse Steuern und obrigkeitliche Abgaben zu entrichten sind, so: daher z. B. in Sachsen Quatember Reminiscere, Quatember Crucis etc.; endlich wird auch eine gewisse Abgabe, welche eben um diese Zeit entrichtet werden muß, Quatember oder Quatembergeld genannt. In Sachsen war die Quatembersteuer (seit 1653) eine gewisse Abgabe, wozu jede Stadt und jedes Dorf nach den vorhandenen Grundkatastern, eine bestimmte Summe vierteljährig erlegen mußte; allein es blieb nicht bei den vier Quatembern, sondern die Abgabe wurde von Zeit zu Zeit, und 1703 schon bis auf 23½ Quatember, ja seit 1716 auf 49 Quatember fürs Land und 22½ für die Städte erhöht. – Was übrigens Quatembergeld beim Bergwesen heißt, s. m. i. d. Art. Rezeßgeld i. d. N.