Der Tribut

[406] Der Tribut (lat. tributum) war ursprünglich in Rom eine Geldabgabe, welche nach den Tribus (s. d. Art. Tribunus) von jedem, nach Verhältniß seines Vermögens, an den Staat entrichtet werden mußte, und theils nach den Köpfen, theils nach dem Vermögen, theils auch in außerordentlichen und dringenden Fällen auferlegt wurde. So wird es nun jetzt von solchen Abgaben gebraucht, welche die bezwungenen Völker geben, oder auch von solchen, welche an den Landesherrn theils von liegenden Gründen, theils von Personen entrichtet werden müssen, wofür man jedoch gewöhnlicher die Worte: Steuer-Schatzung etc. braucht. Figürlich nennt man nun auch Tribut das, was einer von dem andern als Schuldigkeit fordert; z. B. der Tribut der Ehre, der Bewunderung etc.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 406.
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