[511] Die Kanzellei heißt eigentlich der mit Schranken eingeschlossene Ort, wo die Mitglieder eines Gerichts oder Collegiums sich versammeln, um von den Partheien selbst, oder auch den Zuhörern abgesondert zu sein; dann heißt es auch das Gericht oder Collegium selbst, jedoch heut zu Tage nur noch von kleineren Dicasterien, die etwa zur Verwaltung der Landesgeschäfte eines Grafen oder ähnlichen kleineren Herrn angestellt sind, indem höhere Fürsten ihre Dicasteria Regierungen zu nennen pflegen. Der Vorsitzende eines solchen Collegiums heißt Kanzellei-Director oder Kanzellei-Verwalter, und nicht Kanzler, wie bei jenen Regierungen. Außerdem aber heißt Kanzellei auch der Ort, wo die schriftliche Ausfertigung allgemeiner Angelegenheiten von Einer Gattung vor sich geht, und die dahin gehörigen Urkunden und Schriften aufbewahrt werden, so z. B. die Hofkanzellei, die Kriegskanzellei etc.