[60] Die Militärconscription oder Conscription nennt man die in dem französischen Staate und in den Staaten des Rheinbundes, durch besondere Gesetze gemachte Bestimmung, nach welcher die Ergänzung der schon bestehenden, oder die Errichtung neuer, Armeen geschieht und den Unterthanen die Verbindlichkeit zu Kriegsdiensten obliegt. Die deshalb bestehenden Gesetze nennt man Conscriptionsgesetze und die zu einem von jenen beiden Zwecken wirklich ausgewählte Mannschaft die Conscribirten. Schon bei den Römern, wo die wirklich angenommenen neuen Soldaten milites conscripti hießen, wurde jährlich durch die Consuln der Tag bestimmt, an welchem die waffenfähige junge Mannschaft des römischen Staats sich in Rom auf dem Capitol versammeln mußte und sodann in die Legionen (s. d. Art. in d. N.) einrangirt[60] wurden. Da bekanntlich die Römer es auf nichts Geringeres, als auf die Unterjochung des Erdkreises angesehen hatten (s. Th. IV. S. 314 f.), so mußte jeder römische Bürger, in der Regel bis zum 46 Jahre und zwar 20 Jahre lang, Kriegsdienste thun, nach deren Ablauf er als Veteran von denselben frei war und verschiedene Vorzüge genoß. In Frankreich wurden nach Ausbruch des Revolutionskrieges nach und nach verschiedene Bestimmungen in Ansehung der Conscription gemacht (m. s. die Nachtr. B. I. S. 367.); in den übrigen Staaten des Rheinbundes herrscht, in Ansehung der Militärconscription und der diesfalls bestehenden Gesetze, eine große Verschiedenheit.