Die Municipalität

[83] Die Municipalität: (franz. Municipalité) ein Wort, das in der neueren französ. Revolutionsgeschichte sehr in Umlauf gekommen ist, und welches einen Gemeinderath d. i. eine Versammlung von Gerichtspersonen, bezeichnet, welche in einer Gemeinde, (Stadt, Flecken, etc.) das Polizeiwesen unter sich haben und für die Sicherheit jedes Burgers oder Gemeinde-Mitglieds sorgen müssen: – die Stadtobrigkeit. Es rührt dieser Ausdruck von den

Municipal Städten her: Municipia nemlich waren ehemals gewisse Städte in Italien, welchen die Römer aus politischen Gründen das Römische Bürger-Recht ertheilten, obgleich sie ihre eignen Gesetze und Obrigkeiten hatten; wiewol selbst dieses ertheilte Recht verschieden war, indem manche zugleich das Recht der Stimmen und öffentlichen Ehren-Aemter in Rom genossen, andern aber dies nicht zu Theil wurde. In der neuern Zeit nannte man besonders in Deutschland diejenigen Municipal-Städte, welche keine unmittelbaren freien Reichsstädte waren, sondern unter einem andern Reichsstande, und also nur mittelbar unter dem Kaiser und des Reichs Bothmäßigkeit standen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 83.
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