Die Poenitenz-Pfarre

[255] die Poenitenz-Pfarre, im Canonischen Rechte eine solche, welche einem Priester wegen Vergehungen oder Uebertretungen in seinem Dienste zur Strafe zugetheilt wird, wo denn die Einkünfte weit geringer und schlechter sind, als die bei seiner vorigen Pfarre.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 255.
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