Die Priorität

[293] Die Priorität: die Erstigkeit, oder der Vorzug, den der Eine vor dem Andern hat. In den Rechten ist sie, besonders bei einem Concurs: der Vorzug, den Ein Gläubiger vor dem Andern bei Zahlung aus des Gemein-Schuldners Vermögen hat: daher prioritätische Foderung, welche den andern vorgeht etc.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 293.
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