[293] Die Priorität: die Erstigkeit, oder der Vorzug, den der Eine vor dem Andern hat. In den Rechten ist sie, besonders bei einem Concurs: der Vorzug, den Ein Gläubiger vor dem Andern bei Zahlung aus des Gemein-Schuldners Vermögen hat: daher prioritätische Foderung, welche den andern vorgeht etc.