[518] Einen kielhohlen, welches eine Strafe ist, wo einer vermittelst eines an der großen Raa befestigten Taues in das Wasser gelassen und unter dem Kiel des Schiffs durchgezogen wird. Außerdem heißt auch noch
ein Schiff kiehlhohlen, dasselbe auf die Seite legen, um den Kiel und den untern Theil zu calfatern (s. dies. Art.) und auszubessern.