Licent

[560] Licent heißt eine Auflage, welche für Ein- oder Durchführung fremder Waaren bezahlt wird. In Sachsen heißt es eine gewisse Abgabe, welche man für die nachgelassene Einfuhr des Salzes, Eisens etc. erlegt.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 560.
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