Martin Luther

[569] * Martin Luther. Bekanntermaßen hat man in der neueren Zeit daran gedacht, diesem großen unvergeßlichen Reformator ein Denkmal zu errichten, das auf immer für Welt und Nachwelt seine [569] Verdienste im Andenken erhielt, und namentlich war es die vaterländisch-literarische Gesellschaft der Grafschaft Mansfeld, welche ein solches Unternehmen unter dem Schutze und der Genehmigung des Königs von Preußen begann, und unter den glücklichsten Fortschritten zuerst allgemein es bekannt machte, Beiträge dazu annahm, u. s. f. – Ohne hier darüber ein Urtheil sich anzumaßen, in wiefern es eines steinernen oder ehernen Denkmals bedürfe, um das Andenken eines Luther, der immer unsterblich bleiben wird, auf die Nachkommen zu verpflanzen, oder in wiefern es besser sei, die eingegangenen wichtigen Beiträge zu irgend einer gemeinnützigen öffentlichen Anstalt, im weitesten, umfaßendsten Sinne genommen, anzuwenden – stehe nur hier der Betrag der sämmtlichen Beiträge, die zu diesem Behuf eingesendet wurden. Diese bestanden zu Ende des Jahr 1807 in

Martin Luther

– ohne das Agio in Golde in Anrechnung zu bringen. Jene Gesellschaft hatte diese Gelder einstweilen in die Bank zu Magdeburg auf Zinsen gegeben, wie eine von derselben in der National-Zeitung der Deutschen vom Jahr 1807 im 50. Stück, auf eine öffentlich vorgebrachte ungegründete Nachricht, als ob die Beiträge zur Tilgung der Kriegssteuer hätten hergegeben werden müssen, beigebrachte Rechenschaft ausweiset. Ob und in wie fern der für die frommen Wünsche der Menschheit leider noch in weite Ferne hinaus gestellte allgemeine Friede auch die Ausführung dieses Planes begünstigen soll, wird die Zukunft – wenn auch erst spät noch – darthun.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 569-570.
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