[213] Parlamentair, Parlementair, (a. d. Franz.) wird derjenige genannt, welcher zu Unterhandlung eines Bergleichs an den Feind gesendet wird, sei es nun bei einer belagerten Stadt, oder auch im Felde von einer Armee an die andre: von dem Franz. Worte [213] parlementer, sich besprechen, mit dem Feinde sich in Unterhandlung einlassen.