[255] * Pohlen – ein Reich, das durch seine Schicksale, durch den Wechsel so vieler Regenten, denen es zu Theil ward, durch die vielen erlittenen Theilungen, durch seinen allmäligen Untergang und ganz neuerlich durch sein Wiederaufleben eines der merkwürdigsten in der Geschichte geworden – verdient hier wol eine nähere Erwähnung. Die Geschichte der Pohlen, eines Zweigs der Slaven, verliert sich in dem Dunkel der ersteren Jahrhunderte. Einen Fürsten Lech im 6. Jahrhundert hat man als den Stifter angegeben; dann soll ein Ackersmann, Piast (aus Kruswick), ungefähr 840 von den slavischen Stämmen zum Herzog gewählt worden sein. So viel ist gewiß, daß der erste Regentenstamm, der bis 1370 in Pohlen herrschte, sich von diesem Piast herleitet. Miezislav I. († 992) wurde 966 zum Christenthum gebracht, mit ihm seine Unterthanen. Das erste Bisthum wurde in Pohlen errichtet, dem bald mehrere folgten. Auch kam Pohlen bald in Abhängigkeit von den römischen Bischofen, und mußte den Peterspfennig bezahlen. Boleslav I. (Miezislavs Sohn) nahm zwar 1025 den königlichen Titel an, allein sein Sohn, Miezislav II., verlor ihn schon wieder, und wurde aufs neue zinsbar. Boleslav II., welcher den Bischof von Krakau eigenhändig vor dem Altar niederhieb (1079), wurde in päpstlichen Bann gethan und verjagt. Das Reich wurde öfters durch Theilungen zerstückelt: so theilte z. B. Boleslav III. 1138 das Land unter seine 4 Söhne; allein dadurch, daß der Aelteste jedesmal den krakauischen[255] District und ein Suprematrecht genießen sollte, wurden die höchsten Unruhen veraulaßt: die Einfälle der benachbarten Völker kamen hinzu, um das Reich immer mehr zu zerrütten. So beunruhigten die damals noch heidnischen Preußen das Reich, bis endlich Conrad, Herzog von Masovien, sich 1226 genöthigt sah, den deutschen Ritterorden zu Hülfe zu rufen, welcher nach und nach das ganze Land unterjochte. Immerfort den Verheerungen der aus Asien hereinbrechenden Mogolen ausgesetzt, wurde endlich das Reich von Premyslav (Przemysl), der auch zuerst den königlichen Titel wieder einführte († 1296), zu einem größern Staat erhoben; sein Nachfolger, Wenzel IV., zugleich auch König von Böhmen († 1305), beherrschte Klein- und Grospohlen: und Wladislav Lokietek, ein Enkel Conrads, verknüpfte beide Theile auf immer so mit einander, daß die großen Fürstenthümer an der Warthe und Weichsel, ihrer besondern Verfassung unbeschadet, ganz mit einander vereinigt wurden. Dieser Wladislav I. wurde auch 1320 zu Krakau gekrönt, welches nun für immer die Krönungsstadt, so wie die königliche Würde fortdauernd blieb. Allein Pohlen verlor bei den bisherigen Unruhen das östliche Pommern, welches der deutsche Orden an sich zu bringen wußte, und fast ganz Schlesien, wiewol dadurch Ruhe und Sicherheit für das übrige Reich erkaust wurde. Mit dem deutschen Orden, dem der König von Böhmen alle Ansprüche auf Pohlen abgetreten hatte, mußte er bedeutende Kriege (1329 u. 30) führen, jedoch brachte er ihnen 1331 eine große Niederlage bei, und starb 1333. Sein Sohn Casimir I. eroberte Rothpreußen, und machte es 1343 zu einer pohlnischen Provinz, und das Fürstenthum Halitsch erhielt nun den Namen Lemberg; auch Masovien wurde 1355 Lehen der Krone. Um die Civilisatian seines Volks machte er sich als Gesetzgeber (1347 veranstaltete er die erste Sammlung schriftlicher Gesetze), ferner durch Einführung der Gerichte und Polizei, durch Beförderung des Bürger- und Bauernstandes (daher sein Name: Bauernkönig), des Handels und der Wissenschaften (er [256] stiftete 1364 eine Universität zu Kasimir, welche nachher 1400 nach Krakau verlegt wurde), der Landes- und Menschencultur, durch Anlegung vieler neuer Städte und Schlösser, Kirchen etc. so verdient, daß er mit Recht den Beinamen des Großen erhielt. Mit ihm († 1370) ging zugleich der Piastische Mannsstamm in Pohlen aus. Sein Neffe Ludwig, seit 1342 König von Ungarn, wurde nun auf den Thron erhoben, aber schon 1355 hatte er auf den Fall der Thronfolge durch eine Urkunde dem Adel und der Geistlichkeit große Freiheiten zugestehen müssen. Nach seinem Tode (1382) wurde seine jüngere, schöne und geistreiche Tochter Hedwig 1384 zur Königin gewählt, und, nach vier stürmischen Jahren, mit dem heidnischen Herzoge von Litthauen, Jagello, nach dem Willen der Pohlen, vermählt, nachdem dieser sich 1386, und mit ihm die meisten litthauischen Großen, hatte taufen lassen. Er erhielt den Namen Wladislav II. und begründete die Jagellonische Dynastie, welche 186 Jahre hindurch bis 1572 dauerte und zu den glänzendsten Perioden von Pohlen gehörte.
Hedwig entriß in eigner Person, an der Spitze einer pohlnischen Armee, Halitsch den Ungarn (1390), welches auch bis 1772 bei Pohlen geblieben ist. Nach ihrem Tode (1399) brachte Wladislav II. die Walachei 1401 und die Moldau 1415 unter pohlnische Hoheit; schlug den deutschen Orden (1409 bis II), der in der Folge den ewigen Frieden zu Brzest (1435) eingehen mußte, schloß mit Ungarn 1412 einen Freundschaftsbund, wodurch Pohlen im Besitz der streitigen Lande blieb, erhielt auch die Grafschaft Zips, und führte selbst in Samogitien das Christenthum ein. Die böhmischen Händel und die Versuche der Litthauer, sich von Pohlen zu trennen, machten ihm viel zu schaffen. Der Nation, die seinem erst von der vierten Gemalin erzeugten Prinzen nur unter Bedingungen die Nachfolge zugestanden, mußte er doch zuletzt (1430) neue Privilegien gewähren, auch die königliche Macht immer mehr einschränken lassen. Er starb 1434. Sein Sohn Wladislav III., der mehrere Händel mit den Fürsten der Moldau und Walachei hatte, erhielt 1440 auch die ungarische Krone, und behauptete sie, blieb[257] aber 1444 in einer Schlacht gegen die Osmannen. Sein Bruder Casimir II. 1445 zum König gewählt, und 1447 nach manchen Streitigkeiten gekrönt, zog sich zwar durch Begünstigung der Litthauer die Unzufriedenheit der Nation zu, brachte aber doch, nach einem fast 12jährigen Krieg mit dem deutschen Orden, der durch seine Tyrannei in Preußen einen Aufstand veranlaßte, durch den Vergleich zu Thorn 1466 den westlichen Theil der deutschen Ordenslande in Preußen (welcher aber eine für sich bestehende Provinz mit eigner Verfassung und Rechten blieb, und erst im 16 Jahrhundert enger mit Pohlen verknüpft wurde) an Pohlen, und erhielt über den östlichen Theil die Lehenshoheit. – Unter Casimirs Nachfolgern machte sich der vierte Sohn Sigismund I. vorzüglich durch seine Siege über die Wallachen, Moldauer und Russen, nicht minder dadurch merkwürdig, daß er dem Hochmeister Albrecht, Markgrafen von Brandenburg 1525 Preußen mit dem Titel eines Erbherzogthums zu Lehn gab, endlich auch 1526 Masovien wieder mit Pohlen vereinigte. Eben so erwarb sein Sohn und Nachfolger Sigismund August 1548 Liefland, brachte Curland 1561 unter pohlnische Lehnherrschaft, und vereinigte 1569 Pohlen und Litthauen in Einen Staatskörper. Außerdem daß unter seiner milden Regierung die Reformation in Pohlen Eingang fand, verdient auch der Umstand eine Auszeichnung, daß zuerst stehende Armeen (seit 1562) eingeführt wurden.
Mit seinem Tode 1572 ging nun auch der Jagellonische Mannsstamm zu Ende, unter welchem allerdings das Reich von außen sich sehr erweitert, aber die königliche Macht sich sehr beschränkt hatte. Unter den Königen dieses Stammes ward Pohlen, vorher ein Erbreich, unvermerkt ein Wahlreich, und besonders erhielt 1550 der Adel das Recht, jedesmal den König wählen, und ihm Pacta conventa (Wahlcapitulation) vorlegen zu dürfen. Eben so mußten die Könige sich gefallen lassen, daß nach und nach der Adel, welcher allein die Nation ausmachte, blos durch Deputirte, Landboten genannt, auf den Reichstagen erschien, welche, in den Versammlungen der einzelnen Woiwodschaften gewählt, statt aller Mitglieder des Adels und [258] des Klerus, nun als eigentliche Repräsentanten der Nation betrachtet wurden, so daß vom J. 1505 an ohne ihre Einwilligung gar nichts in der Reichsverfassung geändert werden durfte. Außerdem nahm auch ein eignes, aus der Geistlichkeit und den obern Kronbeamten bestehendes Corps, unter dem Namen Senat, auf dem Reichstage den ersten Rang ein; und so hing der König, dessen Einschränkung immer mehr zunahm, ganz von dem Willen der Stände ab – eine Quelle der häufigen Unruhen und endlichen Auflösung des Reichs!
Von nun an sank Pohlen in Verwilderung und Kraftlosigkeit zurück. Nach zehnmonatlicher Erledigung des Throns wurde durch Betrieb des französischen Gesandten, unter 5 Kroncandidaten Heinrich von Anjon 1573 gewählt; allein gegenseitiger Ueberdruß und der Tod seines Bruders, Carls IX., ließen ihn schon 1574 heimlich Pohlen verlassen: er bestieg als Heinrich IV. den französischen Thron, und die Pohlen schritten zu einer neuen Wahl, welche unter mehreren Debatten auf den Siebenbürgischen Fürsten Stephan Bathori (Ende 1575) mit der Bedingung fiel, daß er Sigismunds II. Tochter, Anna, heirathen sollte. Ueber dieses Regenten ruhmvolle Regierung sehe man einen eignen Art. Th. V. S. 376. Hier nur so viel: Er brachte binnen Jahresfrist das ganze Reich zum Gehorsam, befestigte Pohlen in dem Besitz von Liefland, unterwarf sich die Kosaken und beglückte das Reich durch bessere Rechtspflege, Reichsgerichte etc. Leider starb er zu früh (1586) nach 11jähriger Regierung, und die Partheiwuth, besonders zwischen den Familien Zamoyski und Zborovski, brach nun doppelt aus. Die erstere siegte und brachte den schwedischen Erbprinz, Sigismund, Enkel des letzten Jagellonen, 1587 auf den Thron. Doch war seine Regierung nicht glücklich. Der schwedischen Krone verlustig (1604) zog er sich auch das Mißvergnügen der Nation zu. Anfangs unterstützt von dem großen Feldherrn Zamoyski, mußte er doch nach dessen Tode 1605 den vollen Ausbruch eines Aufstands (Rokosch) erfahren. Zwar wurde dieser gedämpft, allein die Stürme hörten nicht auf, zumal da seine Kriege mit den Schweden, an welche er [259] Liefland und einen Theil von Preußen abtreten mußte, und mit den Türken, an welche er die Moldau und Walachei verlor, unglücklich ausfielen, obgleich er gegen Rußland glücklicher war. Sein Sohn Wladislav IV., 1632 gewählt, ein tapfrer und gutgesinnter Fürst, bekam durch den Vertrag von 1635 einen Theil Preußens von Schweden wieder; aber traurig war die Regierung seines Bruders, Johann Casimir. Dieser, zuvor Jesuit und Kardinal, verlor in dem durch Aufruhr entstandenen Kriege mit Rußland mehrere Provinzen, an Schweden Liefland, an Brandenburg Preußen. So legte er 1668 die Regierung nieder; aber sein Nachfolger, Michael Koributh Wiesnowieski, ein Abkömmling der Litth. Herzoge, noch weit weniger der Regierung gewachsen, wurde gehaßt, und ein schimpflicher Friede, den er mit den Türken und Tatarn eingehen wollte, wurde von dem Reichstage 1673 verworfen, und Johann Sobieski, der an Michaels Todestage einen glänzenden Sieg gegen die Türken bei Choczim erfocht, bahnte sich dadurch den Weg zum Throne, den er 1674 als Johann III. bestieg. Durch diesen Fürsten, dessen nähere Schilderung einem eignen Art. Th. V. S. 305. gewidmet ist, gewann indessen, bei den anhaltenden Kriegen mit den Türken, Pohlen nichts; denn obgleich zwei Drittheile von der Ukraine gewonnen, fiel doch Kaminiec und ganz Podolien an die Türken. Nach seinem Tode (1696) erhielt Friedrich August von Sachsen 1697, als August II., die Krone; allein obgleich mehreres (z. B. Kaminiec und Podolien) wieder an Pohlen zurückkam, auch Geld in das Land gebracht wurde, so war doch die Verfolgung der Dissidenten (s. d. Art.) und die Theilnahme an dem Kriege gegen Carl XII. (s. d. Art.) für das Reich sehr nachtheilig. Durch die letztere zog er sich, nach der Schlacht bei Narva (1700), den Verlust der Krone (durch den Altraustädter Frieden 1706) zu, welche nun Stanislaus Lescynski (s. Th. V. S. 344.) erhielt. Indessen wurde August, nach der Schlacht bei Pultawa, von Rußland unterstützt, wieder Meister des Konigreichs (s. Th. V. 345 ff.); aber die Unruhen dauerten fort, und Augusts Tod (1733) eröfnete neue Wahlstreitigkeiten, indem Stanislaus [260] L. (s. Th. V. S. 347.), von seinem Schwiegersohne Ludwig XV. unterstützt, aus Elsaß zurückkehrte und zu Warschau, unter Potockis Vermittelung, vom größten Theile der Stände zum König ausgerufen wurde. Allein die Gegenparthei des jungen Prinzen von August II. brach, unterstützt von Oestreich und Rußland, hervor; der junge Churfürst rückte mit einer Armee in Pohlen ein, wurde den 1. Octobr. 1733 unterm Namen August III. als König ausgerufen, und Stanislaus mußte im Wiener Frieden 1735 Verzicht leisten. So lange nun August III. lebte, genoß zwar Pohlen einer ununterbrochenen Ruhe; allein theils war jetzt Rußlands Einfluß zu sichtbar – es maßte sich z. B. die Lehnherrschaft über Kurland ganz an – theils war jene Ruhe mehr Erschlaffung der Nation, die an innerer Cultur immer zurückblieb und wobei die Gebrechen des Staats nur auffallender wurden. Nach Augusts Tode (1763) und da auch dessen Prinz kurz darauf starb, fiel die Wahl, da sich kein fremder Prinz meldete, 1764 auf Stanislaus August Poniatowsky, welcher zugleich von Rußland und Preußen begünstiget wurde. Demungeachtet harrten die traurigsten Ereignisse dieses Fürsten, dessen nähere Erwähnung, so wie der hier einschlagenden Ereignisse der damaligen Zeit, wir hier übergehen, da ein eigner Art. Th. V. S. 350 ff. ihnen gewidmet ist, auf welchen, so wie auf den Art. Revolution von Pohlen (Th. IV. S. 250) hier, zu Vermeidung aller Wiederholungen, verwiesen werden muß. Hier nur so viel: Die Klagen der Dissidenten veranlaßten Conföderationen – die zu Bar unter Leitung der Bischöfe Soltyk und Masalsky, welche die Pforte um Beistand angingen, dagegen die Dissidenten russischen Schutz erflehten, war, auch wegen des Anschlags auf das Leben des Königs, die merkwürdigste, s. Th. V. S. 353. – und die Folge war eine allgemeine Zerrüttung, zu welcher sich noch im Jahr 1770 die Pest gesellte. Dies letztere Uebel nahmen bald darauf Preußen, Oestreich und Rußland zum Vorwand, um Truppen an den Grenzen zusammen zu ziehen, welche 1771 in Pohlen einrückten, und nun die berüchtigte Erste Theilung im Jahr 1773 bewirkten, wo Oestreich die[261] Grafschaft Zips, Lodomirien und Gallizien (weil diese ehedem mit Ungarn in Verbindung gestanden) einen Umfang von 1389 Quadrat-Meilen; Rußland das zwischen der Düna, dem Dnieper und Drutsch gelegene Stück von 2000 Quadrat-Meilen (als Kosten-Entschädigung) endlich Preußen ganz pohlnisch Preußen (außer Danzig und Thorn) als worauf es noch alte Rechte haben wollte, in einem Umfang von 556 Quadrat-Meilen an sich nahmen. Unter dem entscheidenden Einfluß dieser drei Mächte verlor der König desto mehr an seinem Ansehen. Bei dem im April 1773 gehaltenen Reichstage, der auch zugleich jene Prätensionen anerkennen mußte, wurden nun, nach Rußlands Willen, bedeutende Veränderungen in der pohlnischen Constitution vorgenommen: dem König wurde ein immerwährender Rath an die Seite gesetzt, wovon er blos Präsident war: ihm blieb nicht mehr das Recht, die Kron-Aemter allein zu besetzen, sondern nur, aus drei vorgeschlagenen Candidaten Einen zu wählen; eben so wurde das liberum veto (wovon weiter unten) aufgehoben, und alles mußte nun nach Mehrheit der Stimmen beschlossen werden.
Die kurze Ruhe, in welcher sich Pohlen befand, benutzte der König, um zum Besten des Reichs im Erziehungswesen, in Finanzen, in Polizei und Oekonomie zweckmäßigere Einrichtungen zu treffen. Vorzüglich suchte er durch ein besseres Gesetzbuch auf die Nation zu wirken, und übertrug das Geschäft dem Kron-Großkanzler Zamoyski; allein trotz der Güte desselben wurde es 1779 aufm Reichstage verworfen, weil die Vorrechte des Adels gegen Bürger und Bauern nicht genug hervorgehoben waren. Noch schrecklicher ward endlich Pohlens Lage im Jahr 1790, wo beim Ausbruch des Türken-Kriegs gegen Rußland und Oestreich der König von Preußen, Friedrich Wilhelm II., die Vergrößerrng jener beiden Mächte fürchtend, Pohlens Allianz aufs angelegentlichste suchte, und da es schon 1788 die russische Garantie der bisherigen pohlnischen Constitution für nichtig erklärt hatte, versprach es nun den Pohlen, jede andre Constitution zu garantiren. Diese kam auch wirklich auf dem Reichstage 1791 zu Stande, wodurch dem König und dem Staatsrathe [262] die ausübende Macht und der Befehl über die auf 100,000 Mann zu vermehrende Armee ertheilt, dem Bürgerstand Vorrechte und Zutritt zu öffentlichen Aemtern zugestanden, die Leibeigenschaft gänzlich aufgehoben, endlich dem Kurfürst von Sachsen, für welchen ohnehin die pohlnische Nation eine große Vorliebe hatte, die Königswürde als erblich angetragen werben sollte. Preußen genehmigte diese neue Constitution eben sowol, als Oestreich; allein bald zeigte sich die Unzufriedenheit mehrerer Großen, und eine Conföderation zu Targowicz in Kleinpohlen, an deren Spitze Potocki stand, rufte Rußland um Schutz an, welches sogleich (1792) die neue Constitution verwarf, und zu Unterstützung jener Conföderation eine Armee von 70,000 Mann in Pohlen einrücken ließ; Preußens Hülfe, auf welche die Pohlen vertraut hatten, blieb aus, indem es von Rußland sich zu einer neuen Theilung bewegen ließ; Kosciuskos Macht gegen die Russen war zu schwach, diese behielten in mehreren kleinen Treffen die Oberhand, und die armen Pohlen mußten auch jetzt der Gewalt nachgeben: auf dem unter Russischem Schutz gehaltenen Reichstage zu Grodno 1793 wurde jene Constitution vernichtet, und Preußen und Rußland nahmen eine Zweite Theilung Pohlens vor: Preußen nahm den größten Theil von Grospohlen an ungefähr 760 Quadrat-Meilen – unter dem Namen Südpreußen wurde es seinen übrigen Staaten einverleibt – Rußland einen großen Theil von Litthauen und Kleinpohlen, sammt der Ukraine, einen Strich von 4553 Quadrat-Meilen. Die Republik Pohlen wurde in gemessene Schranken gebracht, und die Districte um Warschau herum blieben etwa noch ihr Antheil!
Zu empfindlich war indessen diese Zerstückelung für die Pohlen, und bald brach, da man sogar die National-Truppen bis auf 16,000 Mann reduciren wollte, der allgemeine Mismuth in eine förmliche Insurrection aus, welche unter Leitung des braven Kosciusko (s. d. Art. Th. II. S. 326 ff.) und zwar Anfangs glücklich genug begann, aber leider! traurig endete. Koscinsko entwarf sofort eine Conföderations-Akte, auf die Constitution von 1791 gegründet, [263] erließ Manifeste, vereinigte sich mit Madalinski bei Cracau und erfocht hier den ersten Sieg, nahm Cracau ein, besiegte noch mehreremal die Russen; diese drangen von mehreren Seiten herein, und, obgleich die Preußische Armee die Belagerung von Warschau ausheben mußte, so war doch die Armee unter Suwarow glücklicher: dieser rückte von Volhynien her, vereinte sich mit den Preußen und schlug Kosciusko bei Czechoczin; bald rückte auch Repnin durch Litthauen heran, und bei Maczewicza (12 Meilen von Warschau) kam es den 10. Oct. 1794 zu einer blutigen Schlacht, in welcher Kosciusko geschlagen, verwundet und gefangen genommen wurde; Praga, Warschaus Vorstadt, nahm Suwgrow am 4. Nov. unter dem schrecklichsten Gemetzel in Sturm ein, Warschau mußte sich ergeben, und Pohlen, das unglückliche Pohlen wurde vor der Hand durch eine dritte Theilung ganz aus der Reihe der Europäischen Staaten vertilgt; Stanislaus mußte am 25. Nov. – am 30. Jahresfeste seiner Krönung – zu Grodno den Theilungsvertrag, die Vernichtung Pohlens und seine Entthronung unterzeichnen, er selbst aber als Gefangener nach Petersburg abgehen (s. d. Art. Stanislaus Pon.). Preußen erhielt außer Grospohlen und Mafuren, ein Stück von Litthauen, von Kleinpohlen und die Städte Danzig und Thorn: eine Besitzung von 1228 Quadrat-Meilen. – Rußland bekam Kurland und Semgallen, nebst dem übrigen Theil von Litthauen bis an den Niemen- und Bugfluß etc. 2047 Quadrat, Meil. – Oestreich endlich den übrigen Theil von Kleinpohlen, Sendomir und Lublin, das übrige von Litthauen, Masuren etc. einen Umfang von 866 Quadrat-Meilen. Dieser Oestreichische Antheil hieß nun West- und Neu-Gallizien (das alte Gallizien wurde Ostgallizien benannt).
So war also gegen Ende des verflossenen 18. Jahrhunderts ein Staat verschwunden, der bis zum Jahre 1772 durch einen Umfang von 13,400 Quadrat-Meilen nach Rußland als das größte Europäische Reich erschien, der noch nach der Ersten Theilung ungefähr so groß, als das damalige Frankreich, und selbst nach der Zweiten Theilung immer noch größer als Preußen war. [264] Den Pohlen brachte dieser Umsturz, dieser Untergang ihrer ganzen Nation den schrecklichsten Schlag bei, und obgleich ein großer Theil des Adels nach Petersburg zog, so blieben doch mehrere zurück, denen die Constitution von 1791 und die letzte Revolution von Kosciusko angehörte, deren Geist im Stillen fortwirkte. Die Hofnung auf Frankreich, welches auch alle jene Theilungen nie anerkannt hatte, schien die Nation nicht ganz ohne Grund zu nähren; und allerdings war wol zu erwarten, daß bei einer zwischen Frankreich und Preußen eintretenden Spaltung das Letztere, durch die zu Aufruhr und Unruhen stets geneigten Pohlen, in die Enge getrieben werden dürfte. So sehr sich auch Preußen bemühte, seinen Antheil in bessern und blühendern Zustand zu versetzen; so sehr es auch durch Anlegung von Fabriken, Begünstigung des Handels, bessere Handhabung der Gesetze, durch Anlegung von Straßen. Kanälen, Verschönerung der Städte, die Nation zu gewinnen suchte, so konnte diese doch das erlittene Unrecht schlechterdings nicht vergessen, und man harrte nur der Gelegenheit, um die Insurrection ganz wieder ausbrechen zu lassen. Der Kampf zwischen Frankreich und Preußen begann (1806): kaum waren die Franzosen ins Herz der preußischen Staaten eingedrungen und Napoleon in Berlin angelangt, als auch der Divisionsgeneral Dombrowski, der an der Spitze einer pohlnischen Legion in französischen Diensten stand und längst auf den günstigen Zeitpunkt, seine Pläne auszuführen, gehoft hatte, sich mit Joseph Wybicki, einem der glühendsten Patrioten und heftigsten Feinde Preußens, verband, und in Gemeinschaft mit diesem unterm 3. Nov. 1806 eine Proclamation von Berlin aus an die Pohlen erließ, und sie, unter Verheißung des Schutzes von Napoleon aufrief, das Preußische Joch abzuschütteln. Indessen war auch schon das Corps von Davoust nach Südpreußen aufgebrochen: mit wüthenden Freudensbezeugungen erfolgte den 6. Nov. Dombrowskiʼs Einzug in Posen, dem bald das Hauptcorps von Davonst nachfolgte. Ganz Pohlen stand nun auf, die eifrigsten Proclamationen erfolgten, bedeutende Truppen wurden zusammengebracht, die Preußischen verjagt, die schwarzen Adler zerbrochen, und [265] überall in den eroberten preußischen Provinzen einstweilen eine französische Administration niedergesetzt. Die franzosischen Truppen drangen nach Warschau vor; die Russen zogen sich hieher und über die Weichsel zurück, und am 28. Nov. rückte der Grosherzog von Berg in Warschau ein. Auch Napoleon kam endlich, nachdem er schon am 27. Nov. in Posen angelangt, am 1. Dcbr. in Warschau an, und verordnete bis zu künftiger Entscheidung eine aus 7 Mitgliedern bestehende Regierungs-Commission: diese fertigte den 3. Febr. 1807 eine provisorische Constitution, und so besorgten, unter Auctorität der französischen Regierung und dem Schutze der französischen Heere, die Chefs der Insurrection die Verwaltung des Landes, dessen Schicksal noch in Ungewisheit blieb, bis der Tilsiter Friedenstractat (9. Jul. 1807.) auch hierüber entschied, und nach Art. 5. alle diejenigen Provinzen, die als einstige Bestandtheile des Königreichs Pohlen, nach dem 1. Jan. 1772 unter Preußens Herrschaft gekommen waren, deren Besitze der König von Preußen (Art. 15.) auf immer entsagt, mit Eigenthumsrecht und Souverainität von dem König von Sachsen unter dem Titel eines Herzogthums Warschau besessen und regiert werden sollen. Die Constitution für diesen neuen Staat wurde nun kurz darauf zu Dresden, während Napoleons Aufenthalt daselbst, gefertiget, und unterm 22. Jul. 1807 bekannt gemacht. – Vor Aufführung des Hauptinhalts derselben wird hier zuvörderst eine nähere Angabe der ehemaligen Verfassung Pohlens einen schicklichen Platz finden:
Pohlen, sonst aus zwei Haupttheilen, dem Königreich Pohlen und dem Großherzogthum Litthauen bestehend, wurde 1569 in drei Hauptländer: Grospohlen, Kleinpohlen und Litthauen getheilt. Jedes dieser Länder hatte seine Woiwodschaften, worüber ein Starost (s. d. Art.) gesetzt war. Die Einwohner bestanden aus drei Klassen, dem Adel, dem Bürger (Kaufleuten oder Handwerkern in den Städten) und dem Bauer (welcher als Leibeigner ein Zubehör der Landgüter ausmachte). Der Adel war der erste und vornehmste Stand: nur er übte [266] die so oft gerühmte pohlnische Freiheit aus, nur er war der höchsten Würde fähig, nur er von Einquartierungen und Steuer- und Zollfrei, ja für die Person unverletzlich. Eins seiner wichtigsten Vorrechte war, besonders bei der Königswahl, das sogenannte liberum veto, oder das Vorrecht des freien Widerspruchs, welches seit 1652 dem Adel in der Art zustand, daß der ärmste Landjunker durch sein: Ich will nicht! jede Versammlung aufheben und ihre Beschlüsse ungültig machen konnte. Die königliche Gewalt minderte sich schon seit dem Abgange des piastischen Stammes, und daraus, daß der König die Bischöffe und Großen um Rath befragen mußte, entstanden die Reichsstände, welche aus Senatoren (sowol den Bischöffen, als den Woiwoden, Castellanen etc.) und dem Adel bestanden. Die Woiwoden, Statthalter der Landschaften, verwalteten in diesen die Regierung, führten den Adel ins Feld. Alle Reichsbeamte hatten die Senatorenwürde. – Der Adel begriff alle dem König unterworfenen Edelleute, die keine Senatoren waren. In jeder Woiwodschaft wählten sie ihre sie repräsentirenden (oben schon erwähnten) Landboten zum Reichstage. Dieser Reichstag nun, welcher in der Regel aller zwei Jahre gehalten wurde, bestand aus der Versammlung aller Senatoren und Landboten, wo über Reichsangelegenheiten berathschlaget und unwidersprochene Beschlüsse als Gesetze (Constitutionen) angesehen wurden. Uebrigens hing der König von dem Willen der Reichsstände ab, deren Rechte und Freiheiten er aufrecht halten mußte, ohne sich ein Erbrecht anmaaßen zu dürfen. Seine Vorrechte waren, daß in seinem Namen Gesetze angekündiget wurden, daß das Kriegsheer unter seinem Befehle stand, daß er die minder wichtigen Aemter besetzte etc. – In Ansehung der Religion war die Römischkatholische die herrschende in Pohlen; andre Glaubenspartheien, welche dennoch Religionsfreiheit hatten, hießen Dissidenten (s. d. Art. Th. I. S. 353.). Das Ansehen der Geistlichen war gleich Anfangs sehr groß: sie hatten vor den weltlichen Großen den Vorzug, und die erste Stelle unter den Senatoren. Das Haupt dieses [267] Standes war der Bischof von Guesen. – Wie es um die pohlnische Gesetzgebung stand, haben wir zum Theil in der Geschichte dieses Staates erwähnt. Das magdeburgische Recht war in den ältesten Zeiten in Gebrauch: Casimir der Große vermehrte die pohlnischen Gesetze: solche wurden nachher auf dem Reichstage, in lateinischer oder in pohlnischer Sprache gemacht. – Die Armee wurde Anfangs aus den Einkünften der königlichen Güter erhalten, in der Folge wurden besondere Steuern dazu bewilligt: daher entstand die pohlnische Kron-Armee und die Litthauische. In dringenden Fällen konnte der König, mit der Stände Einwilligung, den ganzen Adel aufbieten, dies hieß Pospolite Ruszenie (allgemeiner Feldzug), wobei alle Edelleute unter ihrem Woiwoden sich auf dem Sammelplatze einfinden mußten; blieben sie hier zwei Wochen hindurch unthärig, so konnten sie wieder nach Hause gehen! Doch wurde dies ganz unzweckmäßige Aufgebot seit 1672 nicht mehr ausgeübt. – Die Einkünfte bestanden in Steuern und Auflagen; allein bei der Armuth des Bürger- und Bauernstandes, und bei der Ungebundenheit des Adels und der Geistlichkeit, Abgaben beizutragen, war es unmöglich, bedeutende Einnahmen zu bewirken, und die Verfassung mußte freilich nach und nach ihrem Untergange näher kommen.
Nach der Constitutionsurkunde nun aber, welche, wie oben erwähnt worden, am 22. Juli 1807 bekannt gemacht wurde, ist die herzogliche Krone in der Person des Königs von Sachsen erblich: er hat die vollziehende Gewalt und die Initiative der Gesetze; er ernennt an seiner Statt einen Vicekönig oder einen Präsidenten des Ministerial-Staatsrathes; er beruft, prorogirt und betagt den Reichstag. Die Güter der Krone bestehen 1) in einem jährlichen Einkommen von 7 Millionen polnischer Gulden (zu 4 Groschen), halb in königlichen Domainen, halb auf den öffentlichen Schatz angewiesen; 2) in dem königlichen Pallaste zu Warschau und dem sächsischen Pallaste. Das Ministerium besteht aus Einem Justiz-Minister; einem Minister des Innern und der königlichen Angelegenheiten; einem Kriegsminister; [268] Finanz- und Schatzminister; einem Polizeiminister; wozu noch ein Minister-Staatssekretair kommt. Sie bilden den Staatsrath unter Vorsitz des Königs oder Präsidenten, entwerfen Gesetze etc., ihnen sind auch noch 4 Requetenmeister zugegeben. Die vom Staatsrathe erörterten Entscheidungen, Gesetzesentwürfe etc. werden vom König genehmiget. – Der Reichstag, welcher sich aller zwei Jahre zu Warschau versammelt und auf welchem über Abgaben, Gesetze etc. berathschlagt wird, besteht aus zwei Kammern, des Senates und der Landboten. Der Senat besteht aus 6 Bischöfen, 6 Woiwoden und 6 Kastellanen. Die Senatoren sind es lebenslänglich. Die Landbotenkammer besteht aus 60 Landboten (von den Landtagen oder Districts-Versammlungen ernannt) und 40 Gemeindedeputirten: ein Marschall, aus ihnen gewählt, führt den Vorsitz. Die Landbotenkammer berathschlagt über die Gesetzesentwürfe, welche dann dem Senat zur Genehmigung vorgelegt werden. Der König kann den Senat und die Landbotenkammer, in Fällen widerrechtlicher Verweigerung, ausheben. Dem Könige gehört auch allein das Begnadigungsrecht: er allein kann die Strafe erlassen oder abändern. Uebrigens ist der Codex Napoleon das bürgerliche Gesetzbuch des Herzogthums. – Die Armee besteht aus 32,000 Mann, ohne die Nationalgarden: und der König kann einen Theil der Truppen, gegen eine gleiche Zahl sächsischer Truppen, nach Sachsen berufen.
Das Herzogthum Warschau nun nach seiner jetzigen Benennung und Verfassung grenzt gegen Norden an Preußen und Rußland, gegen Osten an Rußland und Gallizien, gegen Süden an Rußland, Gallizien und Schlesien, gegen Westen an Schlesien, Neumark und Preußen. Sein Umfang faßt auf 1851 Quadrat-Meilen ungefähr 2,277,000 (nach Andern auf 1886 Quadrat-Meilen 2,371,800) Einwohner, welche hauptsachlich aus Pohlen, dann aus Deutschen, Litthauern, Griechen, Tatarn und Juden bestehen. Die Staatsreligion ist die katholische, die übrigen Religionen sind frei und öffentlich. Außer einer Universität zu Culm (welche schon früher bestanden) [269] ist in Posen ein Gymnasium, in Warschau ein Lyceum, und überdies mehrere Schulmeisterseminarien, auch 137 Stadtschulen eingerichtet worden etc.
Das Herzogthum wird in Sechs Departements getheilt, nämlich: Warschau, Posen, Kalitsch, Bromberg, Plock und Lomsa, zu welchen noch der durch den Elbinger Tractat (10. Nov. 1807) von Westpreußen und Neuschlesien an das Herzogthum abgetretene Michelanische Kreis kommt. – Der Boden ist meistentheils eben und fruchtbar, das Klima mild und gleich. Der Weichselzopf ist eine bekannte, diesem Lande ganz eigne Krankheit. – Von Flüssen, die dieses Land durchströmen, sind, außer mehreren Seen, hauptsächlich die Weichsel und die Warthe, beide schiffbar, bemerkenswerth. Zu den Producten des Landes gehören: Getraide aller Art, besonders Weizen, Roggen, Hafer etc. Obst, auch Wein; vorzüglich Holz; ferner Flachs, Hanf, Tabak, Salpeter, Torf, Eisen, Blei, reiche Salzbergwerke etc. vortrefliche Viehzucht an Pferden, Rindvieh (man rechnete ein Jahr ins andere an 90,000 Ochsen, welche ausgeführt werden), Schafen etc. desgleichen Wölfe, Luchse, auch Bienen, Fische etc. – Der Handel hat es besonders mit Ausfuhr der Naturproducte, und Einfuhr der nothwendigen Fabricate zu thun. An Fabriken giebt es deren besonders in Leinwand, Wollenwaaren, Leder, Pelz- und Seiden-Waaren etc. Die Aufhebung der Leibeigenschaft verspricht, wie überhaupt, so besonders in Hinsicht der Handwerker, welche zeither noch sehr unbedeutend und mangelhaft gewesen, große und wichtige Vortheile.
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