Zuggüter oder Zugüter

[527] Zuggüter oder Zugüter heißen in manchen Gegenden solche wüste gelegene oder unangebaute Güter, welche in der Folge von einem oder dem Andern durch Kauf oder sonst auf eine Art an sich gebracht und zu seinen schon vorher besessenen Gütern hinzugeschlagen und damit vereiniget worden sind.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 527.
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