Vidimieren , mit dem vidi (s.d.) versehen, auch amtlich beglaubigen, daß die Abschrift einer Urkunde mit dem Original gleichlautet; Vidimation , amtliche Beglaubigung.
Legitimieren (neulat.), beglaubigen, für legitim erklären; sich legitimieren , sich ausweisen, seine Berechtigung zu etwas dartun. Legitimisten, Legitimität , s. Legitim .
Verifizieren (lat.), beglaubigen, die Richtigkeit dartun; Verifikation , Beglaubigung, Erweis der Richtigkeit.
Akkreditieren (frz.), jemand bei einem andern beglaubigen und die Gewährleistung seiner Handlungen in dem Umfange seiner Vollmachten übernehmen. So akkreditiert das Staatsoberhaupt mittels eines Akkreditivs einen Gesandten . (S. auch Kreditbrief .)
Zertifikāt (lat.), Schein, jede als Ausweis dienende schriftliche Versicherung ; bei Ausgabe von Wertpapieren die ausgegebenen Schuldscheine ; in Staaten, die das Rentensystem haben, ... ... Reichsflagge befugt sei. – Zertifikator , Zertifikatsaussteller, Gewährsmann, Rückbürge . Zertifizieren , beglaubigen, bescheinigen.
414. Deutsches Reich. Deutsches Reich. I. ... ... Staaten einzugehen, Krieg zu erklären, Frieden zu schließen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Oberster verantwortlicher Beamter ist der Reichskanzler . Reichsfinanzen s ...
Authentizität , Authentie (grch.), Echtheit einer Schrift oder Urkunde , insofern sie von dem angegebenen Verfasser zu der Zeit und an dem Ort wirklich geschrieben ist, wie ... ... oder Auslegung , eine vom Gesetzgeber selbst ausgehende Gesetzeserklärung; authentisieren , beglaubigen.