Handel, Industrie und Landwirtschaft. I. (Karte) ... ... der gewerbsmäßige Eintausch von Gütern zu dem Zweck, sie mit Gewinn wieder zu veräußern, vermittelt zwischen Produzent und Konsument, verteilt die Güter nach Ort ...
Pacotille (frz., spr. -tíj) Beilast , Vertrag , nach welchem sich Seeleute verpflichten, fremde Waren in ihren Kojen , ohne daß dafür Fracht gezahlt wird, mitzunehmen, um sie überseeisch zu veräußern.
Veräußerung , das absichtliche Aufgeben eines Gutes oder Rechts . Im allgemeinen ist niemand gehindert, das Seinige zu veräußern; in manchen Fällen ist aber die V. verboten, z.B. für den Zahlungsunfähigen nach der Konkurseröffnung. Auch bestehen Veräußerungsverbote in bezug auf Familienfideïkommisse. ...
Disposition (lat.), Anordnung, Einrichtung, Verfügung , Entwurf, z.B ... ... Dispositionsbeschränkung, eine Beschränkung der Freiheit, sich zu verpflichten und seine Güter zu veräußern oder zu belasten. Dispositionsgut, eine vom Besteller nicht angenommene, sondern wegen ...