[20]Aftermiete, Afterpacht, Wiedervermietung oder Wiederverpachtung einer Sache (bes. Wohnung) durch den Mieter oder Pächter an einen Dritten (Aftermieter).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 20.