[22] Agnāten (lat.), bei den Römern die unter der väterlichen Gewalt Stehenden, im Gegensatz zu den Blutsverwandten (Kognaten); im deutschen Recht die männlichen Blutsverwandten, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen (Schwertmagen), dagegen Kognaten (Spill-, Spindel-, Kunkelmagen) die weiblichen oder von weiblicher Linie abstammenden Verwandten.