Agnaten

[22] Agnāten (lat.), bei den Römern die unter der väterlichen Gewalt Stehenden, im Gegensatz zu den Blutsverwandten (Kognaten); im deutschen Recht die männlichen Blutsverwandten, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen (Schwertmagen), dagegen Kognaten (Spill-, Spindel-, Kunkelmagen) die weiblichen oder von weiblicher Linie abstammenden Verwandten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 22.
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