[50]Alternieren (lat.), abwechselnd mit andern eine Tätigkeit verrichten. Alternierende Fürstenhäuser, welche in der Ausübung gewisser Vorrechte miteinander abwechseln.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 50.