[78] Antizipatiōn (lat.), Vorausergreifung, Vorwegnahme; Vornahme einer Handlung vor dem gesetzlich vorgeschriebenen oder erlaubten Zeitpunkt; in der Rhetorik s.v.w. Prolepsis; im Handel Zahlung vor dem Fälligkeitstermin (antizipierte Zahlung, Zahlung antizipando), begründet Anspruch auf Zinsvergütung. Antizipieren, etwas vorwegnehmen, früher tun, als es geschehen soll.