Antizipation

[78] Antizipatiōn (lat.), Vorausergreifung, Vorwegnahme; Vornahme einer Handlung vor dem gesetzlich vorgeschriebenen oder erlaubten Zeitpunkt; in der Rhetorik s.v.w. Prolepsis; im Handel Zahlung vor dem Fälligkeitstermin (antizipierte Zahlung, Zahlung antizipando), begründet Anspruch auf Zinsvergütung. Antizipieren, etwas vorwegnehmen, früher tun, als es geschehen soll.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 78.
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