Areopag

[94] Areopāg, uralter Blutgerichtshof im alten Athen, benannt nach seinem Versammlungsort, dem Hügel des Ares. Solon gab dem A. noch Oberaufsicht über das Religionswesen, die Sitten und die Aufrechterhaltung der Gesetze. Seine Beisitzer, Areopagīten, auf Lebenszeit aus verdienten Archonten genommen. – Vgl. Philippi (1874).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 94.
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