[105] Artillerieoffiziere der Plätze oder Artilleriedirektoren, im Kriege die Stabschefs der Kommandeure der Verteidigungsartillerie der Festungen; überwachen im Frieden in den Festungen alle Einrichtungen artilleristischer Natur; Zeugpersonal, die ihnen beigegebenen Personen.