[106] Arzneimittel (Medicamenta), eine Gruppe der Heilmittel, meist chem. wirkende Stoffe, die zum Zweck der Heilung von Krankheiten innerlich oder äußerlich angewendet werden. Man teilt sie entweder ein nach ihrer Wirkung in abführende Mittel, Brechmittel etc., oder nach ihrer Herkunft in mineralische, vegetabilische, animalische A. und Chemikalien oder anorganische und organische Artefakte, oder auch in einfache (Simplicia, die Rohprodukte und Chemikalien) und in zusammengesetzte (Mixta et composĭta, durch Mischung oder Behandlung der Rohprodukte entstehende) A. Die Arzneimittellehre (Pharmakologie) umfaßt die Pharmakognosie (Drogenkunde), die die äußern, physikalischen, und die Pharmakochemie, die die chem. Eigenschaften der A. behandelt, die Arzneiwirkungslehre (Pharmakodynamik), ferner die Pharmakotherapeutik, die die Anwendung der A. in Krankheiten lehrt, und die Arzneiverordnungslehre (Pharmakopoetik). – Vgl. Husemann (3. Aufl. 1892), Nothnagel und Roßbach (7. Aufl. 1894), Binz (13. Aufl. 1900), Schmiedeberg (1902), Tappeiner (5. Aufl. 1904).