Ausfuhrprämien

[126] Ausfuhrprämien, staatliche Unterstützungen, die gewissen Gewerbezweigen bei der Ausfuhr ihrer Produkte gewährt werden. Sie werden entweder direkt durch Zahlung von Geldbeträgen oder indirekt durch Rückvergütung gezahlter Steuern oder Zölle gewährt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 126.
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