Ausstattung

[128] Ausstattung, das, was einem Kinde bei seiner Verheiratung oder zur Begründung oder Erhaltung einer selbständigen Lebensstellung von den Eltern zugewendet wird. Als Unterart der A. ist Aussteuer nach dem Bürgerl. Gesetzbuch, was die Tochter im Falle ihrer Verheiratung zur Einrichtung des Haushalts erhält.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 128.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: