Auszug

[129] Auszug, Altenteil, Inbegriff der Leitungen, die zur Versorgung eines abtretenden Bauerngutsbesitzers (Auszüglers) auf dessen Lebenszeit festgesetzt werden (Wohnung, Feuerung, Lebensmittel etc.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 129.
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