[129]Auszug, Altenteil, Inbegriff der Leitungen, die zur Versorgung eines abtretenden Bauerngutsbesitzers (Auszüglers) auf dessen Lebenszeit festgesetzt werden (Wohnung, Feuerung, Lebensmittel etc.).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 129.